Bei jedem Mercedes-Benz-Pkw ist die Mobilitätsgarantie Mobilo serienmäßig vorhanden (ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008* sowie beim Viano mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012. Mobilo gilt zunächst vier Jahre nach Erstzulassung. Mit jedem fälligen Service erneuert sich Mobilo in vollem Umfang. Dies gilt höchstens um ein Jahr bis maximal 30 Jahre ab Erstzulassung.
Voraussetzung ist, dass ein Mercedes-Benz Service-Stützpunkt die Arbeiten ausführt. Der Bordcomputer ermittelt wann der nächste Service fällig ist. Auch Ihrem Serviceheft können diese Informationen entnommen werden. Einträge in Ihrem Serviceheft dienen als Nachweis und berechtigt Sie ab dem 5.Laufjahr die Mobilo Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Falls Sie den Wartungsdienst nicht immer bei Ihrem Mercedes-Benz Partner durchführen lassen haben oder Ihr Serviceheft lücken aufweist ist dies kein Problem. Sie können jederzeit durch einen großen Wartungsdienst in Ihrem Mercedes Benz Stützpunkt bei Mobilo wiedereinsteigen.
Bei Erfüllung der für Ihr Fahrzeug geltenden Mobilo Bedingungen gilt Mobilo bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung.
Im Fall der Fälle erhalten Sie schnelle und zuverlässige Hilfe. Eine Pannen- oder Starthilfe vor Ort durch unseren Mercedes-Benz Service 24h oder durch einen von Mercedes-Benz beauftragten Pannendienst. Das Abschleppen zum nächsten Mercedes-Benz Service Stützpunkt als auch der Personentransport per Taxi (bis max. 65,00 €) ist inklusive falls Ihr Fahrzeug nicht vor Ort fahrfähig gemacht werden kann. Alternativ zum Ersatzfahrzeug besteht die Möglichkeit mit der Bahn oder dem Flugzeug die Reise fortzusetzen. Die Kosten werden bis max. 400,00 € pro Person für Hin- und Rückreise übernommen. Wenn die Reparatur Ihres Fahrzeuges länger dauert, bezahlt Mobilo eventuell notwendige Übernachtungskosten während der Reparatur (max. 3 Nächte pro Fahrzeuginsasse).
Die umfangreichen Mobilitäts- und Pannenleistungen gelten bei Technischen Startproblemen/Pannen als auch bei Fahrunfähigkeit , Unfällen, Vandalismus, Teildiebstahl oder aufgrund kleiner Missgeschicke (z.b. Fehl-oder Falschbetankung, Kühlmittel,- Öl,- Kraftstoffmangel, Schlüsselverlust).
Für Fahrzeuge aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine gilt Mobilo erst für Mercedes-Benz Pkw (ohne Viano bis Erstzulassung bis zum 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.07.2010 und für alle Vianos mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012.
Mercedes-Benz Mobilo gilt innerhalb Europas in folgenden Ländern:
(nicht für Übersee-Departements und Territorien):
Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina[1], Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland Finnland, Frankreich[2], Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro[1], Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien[1], Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei[1], Ukraine[1], Ungarn, Vatikan, Zypern[3]
[1] gilt für Fahrzeuge ab EZL 01.07.2010,
[2] gilt nicht in Überseedepartments,
[3] nur EU-Gebiet.
Leistungen:
Bei Gewährleistungs- oder Kulanz-Reparatur
> 2 Stunden bei einem Mercedes-Benz Service-Stützpunkt
(Gilt für Mercedes-Benz Pkw-Neufahrzeuge (ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008 sowie für Viano-Neufahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012 zunächst für 2 Jahre ab Erstzulassung ohne Wartungsauflagen. Danach Erneuerung mit jedem im Mercedes-Benz Service-Stützpunkt durchgeführten fälligen Service bis zum nächsten fälligen Service bis maximal 4 Jahre ab Erstzulassung.)
• Fahrzeug-Abholservice und Fahrzeug-Bringservice im Umkreis von 40 km des Mercedes-Benz Service-Stützpunktes
• Fahrservice im Umkreis von 40 km des Mercedes-Benz Service-Stützpunktes
• Ersatzwagen (Typ nach Verfügbarkeit) für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage
(ohne Betriebsstoffe und Zusatzleistungen)
• Taxi, öffentlicher Nahverkehr, Chauffeur und sonstige Verkehrsmittel bis € 65,- inkl. MwSt.
Bei technischen Pannen/ Startproblemen aufgrund technischem Defekt sowie bei Fahrunfähigkeit aufgrund kleiner Missgeschicke, Unfall, Vandalismus und Teilediebstahl.
(Gilt für Mercedes-Benz Pkw-Neufahrzeuge ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011 und Vito) mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008 sowie für Viano-Neufahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012 zunächst für 4 Jahre ab Erstzulassung ohne Wartungsauflagen. Danach Erneuerung in vollem Umfang mit jedem im Mercedes-Benz Service-Stützpunkt durchgeführten Service bis zum nächsten fälligen Service bis maximal 30 Jahre ab Erstzulassung. Bei einem fälligen Service evtl. festgestellte pannenrelevante Mängel sind beheben zu lassen.)
• Taxi, öffentlicher Nahverkehr, Chauffeur und sonstige Verkehrsmittel bis € 65,- inkl. MwSt.
• Ersatzwagen (Typ nach Verfügbarkeit) für die Dauer der Reparatur, maximal für 3 Werktage (ohne Betriebsstoffe und
Zusatzleistungen). Im Falle von Kleinen Missgeschicken, Unfall, Vandalismus und Teilediebstahl gelten
versicherungsübliche Standards)
• Alternativ zum Ersatzwagen: Flug und Bahnfahrt bis € 400,- inkl. MwSt. pro Person zur Weiterreise und Fahrzeugabholung
(Hin- und Rückflug, bzw. -fahrt)
• Hotelzimmer inklusive Frühstück für die Dauer der Reparatur für maximal 3 Nächte pro Fahrzeuginsasse
• Fahrtkosten des Monteurs
• Kleinreparaturen am Pannenort bis € 150,- inkl. MwSt. bei Ausführung durch einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt
(ausgenommen sind Materialkosten für Betriebsstoffe, Räder/Reifen, Schlüssel und Batterien)
• Teilebeschaffung inklusive Zoll, Luftfracht, Paketdienst, Expressversand
• Abschleppen zum nächsten Mercedes-Benz Service-Stützpunkt
• Fahrzeugzuführung bei Reparaturen > 3 Werktage zum persönlichen Mercedes-Benz Service-Partner
(Rückführung mittels Sammeltransport, Zeitspanne kann je nach Distanz und Schadensort variieren)
• Organisatorische Hilfe bei Unfällen und Vandalismus (z. B. Organisation einer Verschrottung, bei Schäden im Ausland
Organisation Rechtsbeistand, Übersetzer)
Ausschlusskriterien:
Grundsätzlich von Mobilo ausgeschlossen sind Standschäden. Bei folgenden Leistungen kann Mobilo nicht in Anspruch genommen werden:
• Umwelteinflüsse und mangelnde Pflege (Ausnahme: Marderbiss und eingefrorener Kraftstoff)
• Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, des Fahrers, eines Mitfahrers oder durch Dritte
• Einbau von Fahrzeugteilen oder Veränderungen am Fahrzeug, die die Daimler AG nicht genehmigt hat.
• Karosserie- und Lackarbeiten, Reparaturen die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
• Beteiligung an Manövern, Katastropheneinsätzen, motorsportlichen Wettbewerben oder ähnlichen Ereignissen.
• Innere Unruhen, Erdbeben, Kriegsereignisse oder andere Fälle höherer Gewalt (hierunter sind auch wetterbedingte Probleme
zu verstehen)
• Reparaturempfehlungen des autorisierten Mercedes-Benz Service-Stützpunktes anlässlich des Inspektionsservice wurden
nicht befolgt
• Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich durch eine Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben
beseitigt worden sind.